Helfen Sie mit!
Bringen Sie die Ideen unserer Schülerinnen & Schüler sowie Lehrerinnen & Lehrer zum Blühen.
Wir freuen uns über Ihr Engagement für eine gute Sache!
Vielen Dank, dass Sie sich für uns und unserer Arbeit interessieren. Unterstützen Sie als Mitglied im Förderverein die Evangelische Schule Neuruppin. Selbstverständlich freuen wir uns auch über Spenden – unabhängig davon, ob Sie im Förderverein Mitglied sind oder nicht!
Seit 1992 besteht der Förderverein der Evangelischen Schule Neuruppin e.V.
Er unterstützt die Schule seit dieser Zeit ideell und materiell auf vielfältige Weise. Zusammen mit der Arbeit engagierter Lehrerinnen & Lehrer, Schülerinnen & Schüler sowie Eltern ergibt sich ein wunderbares Gesamtbild – individuell, flexibel und bunt. Ohne den Einsatz des Fördervereins wäre ein Wachsen des EVI vom Gymnasium über Grundschule zur Oberschule nicht möglich gewesen.
Zudem wird durch Ihre finanzielle Unterstützung der Kursfahrten, Klassenreisen, Chorlager und Arbeitsgemeinschaften das Schulleben weiterhin bereichert. Dank zahlreicher Förderer lässt sich beispielsweise auch der Unterricht in den Bläserklassen durch das Bereitstellen der Musikinstrumente verwirklichen oder aufregende Projektwochen durchführen. Nur mit Ihrer Hilfe können diese einzelnen Projekte wie Bausteine ein Gesamtbild ergeben, welches der Schule ihren ganz eigenen Charakter verleiht.
Wir würden uns freuen, wenn wir mit Ihrer Unterstützung die Arbeit an der Evangelischen Schule Neuruppin weiter fortführen und gestalten können.
Herzlichst,
Ronny Sattelmair
Vorstandsvorsitzender
SPENDENKONTO
IBAN DE77 1605 0202 1730 0008 58
BIC WELADED1OPR
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Alle Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Lesen Sie dazu bitte die nachfolgenden Informationen.
SPENDENBESCHEINIGUNG
Spenden an den Förderverein der Evangelischen Schule Neuruppin e.V. sind gemäß § 10b Abs. 4 EStG von der Steuer absetzbar.
Durch Bescheinigung des Finanzamtes Kyritz, Steuernummer 052/142/00513 gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG ist sie von der Körperschaft befreit. Sie dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO.
Bei Spenden bis 300 Euro möchten wir Sie bitten, den vereinfachten Zuwendungsnachweis herunterzuladen. Hierzu drucken Sie bitte den vereinfachten Zuwendungsnachweis aus und legen diesen zusammen mit einer Kopie Ihres Kontoauszuges der Steuererklärung bei. Dies ist auch für Unternehmen ausreichend. Bewahren Sie diese Bescheinigung gemeinsam mit der Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts auf. Aus der Buchungsbestätigung müssen Ihr Name und die Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal und der Name des Fördervereins als Empfängerin, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.
Bei Beträgen über 300 Euro senden wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung zu. Dafür benötigen wir Ihre vollständige Adresse sowie Ihren vollständigen Namen (bzw. den Namen der Firma). Daher schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit den Angaben von Ihnen und der getätigen Spende (Höhe, Datum, Grund etc.) an spenden@foerderverein-evi-neuruppin.de, falls diese Angaben fehlen.

